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Antrag auf Arbeitserlaubnis oder “Asterix in Rom”

Wenn man im Ausland arbeiten möchte, ohne Ärger zu bekommen, benötigt man dafür in der Regel eine offizielle Arbeitserlaubnis. Diese kann beim jeweiligen Konsulat / bei der jeweiligen Botschaft beantragt werden. Dieser Antrag geht meist mit einer Menge Papierkram einher.

Bei mir war es nun diese Woche soweit. Hörer hoch und das Konsulat anrufen stand auf dem Programm, denn so sollte man ja wohl am einfachsten in Erfahrung bringen können, welche Dokumente benötigt werden.

Neben meinem Reisepass und dem Visumsantrag sollte ich noch meinen Arbeitsvertrag für Indien, eine Kopie der Registrierung unseres Liaison Offices bei der Reserve Bank of India, ein Schreiben, warum der Job nicht von einem Inder ausgeführt werden kann und ein Schreiben, dass die Kosten des Büros vom Haupthaus in Hamburg getragen werden mitbringen. Alles kein Problem soweit. Die gewünschten Schreiben waren schnell aufgesetzt, die Unterlagen zusammengesucht und auch der Visumsantrag stellte keine unüberwindbare Hürde dar.

Montag

Am Montag ging es also zum ersten Mal ins Konsulat. Schon die Reise dorthin schien ein Vorgeschmack auf Indien zu sein. Irgendwie ist der 6er Metrobus wohl zu jeder Tageszeit proppenvoll, drinnen richtig schön heiß und stickig.

Das indische Konsulat in Hamburg befindet sich in einer schmucken Stadtvilla. Von außen macht das Gebäude wirklich etwas her. Außen “hui”, aber innen?! Hohe, mit Stuck und Rosette verzierte Decken werden nicht etwa von einem Leuchter oder wenigstens einer schönen Lampe erhellt, nein, es baumeln Glühbirnen an den Kabeln, die aus der Decke kommen. Die Möbel sind zusammengewürfelt und definitiv nicht geschmackvoll.

Aber ich sollte ja nicht im Konsulat einziehen, sondern nur meine Unterlagen abgeben. Diese wurden abgenickt und ich trat den Rückweg an.

Nachmittags klingelte dann das Telefon. Man wollte zusätzlich die Abschlusszeugnisse meiner Berufsausbildung. Warum auch immer, aber nicht drüber wundern, einfach machen. Somit trat ich also abends mit Taschenlampe bewaffnet den Weg in den Keller an, um dort nach meinen Zeugnissen zu suchen. In der untersten Kiste in der letzten Ecke wurde ich fündig.

Dienstag

Da Unterlagen immer nur vormittags eingereicht werden dürfen, musste ich also morgens gleich mit den Kopien zum Konsulat.

Am Nachmittag wurde ich dann mal wieder von denen angerufen. Ihnen war etwas Neues eingefallen. Jetzt wollten sie eine Kopie des Handelsregisterauszugs unseres Büros in Indien. Das Lustige dabei ist: Ein Liaison Office braucht nicht im Handelsregister eingetragen zu sein, da im eigenen Namen keine Geschäfte gemacht werden…

Dies erklärte ich den Herren vom Konsulat lang und breit am Telefon. Die Folge war, dass nun eine Bestätigung vom Registergericht in Mumbai verlangt wurde, die besagt, dass ein Liaison Office nicht eingetragen sein muss. Öhm. Jaaa. Darf es vielleicht auch noch der Passierschein 38 A sein?

Zum Glück fanden wir in den alten Unterlagen noch ein Schreiben vom Registergericht aus dem Jahre 1994 und unsere Antwort darauf. Das war zwar nicht wirklich, was das Konsulat wünschte, aber schon Asterix hat ja damals einfach den Passierschein 39 A, wie er im neuen Rundschreiben B 65 festgelegt ist, erfunden.

Mittwoch

Auch der Mittwoch begann mit dem alten Spiel. Die am Nachmittag zuvor zusammen gesammelten Unterlagen wollten abgegeben werden. Den Weg zum Konsulat hätte ich jetzt bereits mit verbundenen Augen gefunden.

Mittwochnachmittag geschah dann das Unglaubliche. Es gab den erlösenden Anruf, meine Unterlagen seien vollständig, eine Arbeitsgenehmigung für zwei Jahre würde man mir ausstellen. Damit hatte ich nun wirklich nicht gerechnet. In zweierlei Hinsicht. Erstens, dass es überhaupt so schnell geht (ich hatte mit zwei bis drei Wochen gerechnet) und zweitens, dass ich eine Genehmigung gleich für zwei Jahre bekomme (normal ist am Anfang ein Jahr).

Donnerstag oder “das große Finale”

Wer nun aber denkt, ich hätte am Donnerstag einfach kurz vorbeikommen können, die geforderten EUR 235 bezahlen und meinen Pass wieder mitnehmen, der ist auf dem Holzweg. Bezahlt werden darf nur vormittags. Abholung erfolgt aber nur zwischen 16:00 und 16:30 Uhr.

Wie dem auch sei, nach fünf Besuchen im Konsulat habe ich nun nach nur vier Tagen (rekordverdächtig) meine Arbeitsgenehmigung für zunächst zwei Jahre. Damit sind die Formalitäten soweit erledigt.

Jetzt freue ich mich schon auf meine Registrierung beim F.R.R.O. in Mumbai… :-)

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